Schiedsgutachten I Gegengutachten

Schiedsgutachten

Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachten können streitbare Parteien einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich klären lassen. Durch die Einholung eines Schiedsgutachten können Streitpunkte meist ohne Zuhilfenahme staatlicher Gerichte geklärt werden. Haben sich die Parteien auf die Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachters geeinigt, ist nach Unterzeichnung eines Schiedsgutachtervertrages ein ermitteltes Ergebnis des Schiedsgutachters bindend. Der weitere Rechtsweg gegen ein missbilligendes Ergebnis ist in der Regel ausgeschlossen.

Gegengutachten

Nicht in jedem Fall sind Gutachten ohne Fehler, auch Sachverständige können irren. Die Prüfung fehlerhafter Gutachten, privat oder gerichtlich, ist teilweise mit erheblichem Aufwand verbunden, da zur Prüfung des Gutachtens zusätzlich die Beurteilung der Schäden erneut hinzukommt. Die Erfahrung zeigt, sollten sich Zweifel an einem Gutachten ergeben haben, das diese meist nicht unbegründet sind. Mängel in einem Gutachten, durch beispielsweise nicht nachvollziehbare Zusammenhänge, bedürfen meist keine spezialisierte Ausbildung, es sind Auffälligkeiten, die dem Leien meist völlig unverständlich sind. Gutachten müssen schlüssig, einfach formuliert und nachvollziehbar aufgebaut sein. Gutachten, die z.B. durch übertrieben viele Fachausdrücke kaum lesbar und nicht mehr nachvollziehbar und unverständlich sind, bergen nicht selten erhebliche Defizite in sich, die es zu erkennen und zu beheben gilt.

Sollten dem Sachverständigen Mängel in der Gutachtenerstattung, wie mangelndes Fachwissen oder Versäumnisse der Gewissenhaftigkeit und Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden, hat der Geschädigte die Möglichkeit, bereits bezahltes Honorar sowie die zusätzlichen Kosten einzufordern.
Die positive Wendung und abschließender Erfolg in einem Rechtsstreits entschädigt meist auch den erlittenen Ärger und den erhöhten Aufwand.