Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens können streitbare Parteien einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich klären lassen. Durch die Einholung eines Schiedsgutachtens können Streitpunkte meist ohne Zuhilfenahme staatlicher Gerichte geklärt werden. Haben sich die Parteien auf die Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachters geeinigt, ist nach Unterzeichnung eines Schiedsgutachtervertrages ein ermitteltes Ergebnis des Schiedsgutachters bindend. Der weitere Rechtsweg gegen ein missbilligendes Ergebnis ist in der Regel ausgeschlossen.