BDSF zertifiziert

Die Mitglieder im Bundesverband sind Experten mit überdurchschnittlichen Fachkenntnissen und Berufserfahrung auf ihren Fachgebieten. Jedes Mitglied wird durch einen fachkundigen Ausschuss auf seine Eignung geprüft. Der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. vergibt an seine Mitglieder ein Verbandssiegel, mit dem der Sachverständige seine Qualifikation nach außen darstellen kann. Ein seit Jahrzehnten bewährtes Aufnahmeverfahren garantiert, dass nur qualifizierte Sachverständige und Gutachter in den Bundesverband aufgenommen werden. Natürlich gehören auch Referenzen und ein einwandfreier Leumund zu den Voraussetzungen. Das Aufnahmeverfahren stellt eine wichtige Grundlage für das Vertrauen dar, welches Gerichte, Behörden und Privatpersonen dem BDSF Bundesverband und seinen Mitgliedern entgegen bringen. BDSF

ISO zertifiziert

Bei der Zertifizierung nach DIN EN ISO / IEC 17024 handelt es sich um die einzige Art der internationalen Anerkennung. In Deutschland ist diese "Zertifizierung / Bezeichnung" geschützt und gesetzlich sowie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der öffentlichen Bestellung gleich gesetzt. Die Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle, deren kontinuierliche Überwachung durch eine anerkannte Akkreditierungsstelle, sowie der regelmäßigen Überwachung der zertifizierten Personen und Prüfer, macht die Zertifizierung einzigartig. Bei Experten gilt sie als weitreichender als die öffentliche Bestellung. Die Zulassung zur Zertifizierung ist mit zahlreichen Voraussetzungen verbunden. Nachweise über die persönliche und fachliche Kompetenz, überdurchschnittliche Sach- und Fachkunde auf dem zertifizierten Gebiet sowie ein makelloses Führungszeugnis müssen der Zertifizierungsstelle nachgewiesen werden. Nach Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen muss sich der Sachverständige mehrerer Prüfungen stellen um sein Fachwissen nachzuweisen. Im Gegensatz zur öffentlichen Bestellung, wo nach der Bestellung de facto keine Überwachung des Sachverständigen mehr statt findet, muss der zertifizierte Sachverständige, nach den Vorgaben der ISO/IEC 17024, sein Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren und wird durch die Zertifizierungsstelle in regelmäßigen Abständen auf seine aktuelle Sachkenntnis, durch einreichen von Gutachten und anderer Nachweise, hin überwacht. Bei nachlassender Fachkompetenz kann die Zertifizierungsstelle die Zertifizierung aufheben und entziehen. Dies garantiert, dass der gemäß ISO 17024 zertifizierte Sachverständige durch ein fundiertes und aktuelles Fachwissen stets höchsten nationalen und internationalen Ansprüchen genügt. F.K. BDSF

DEKRA zertifiziert

Die DEKRA Personenzertifizierung gemäß ISO 17024 sowie der DEKRA Standard sind vergleichbar und international anerkannt. Der Nachweis von besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten sind Voraussetzungen zur Personenzertifizierung. Die Prüfungen hierzu werden von Experten der DEKRA Certification entwickelt und abgenommen. Um zur Führung des DEKRA Siegels berechtigt zu sein, ist eine umfassende Prüfung abzulegen. Zusätzlich werden alle drei Jahre Nachweise über Weiterbildungen zur Rezertifizierung seitens der DEKRA verlangt, um sicher zu stellen, das der Sachverständige in seiner Fachkompetenz stets auf dem aktuellen Stand ist. DEKRA

FIB Basel zertifiziert

FIB Basel, Europäisches Fachinstitut für Sachverständige und Fachgutachter in Basel. Die einjährige, sehr umfangreiche Ausbildung umfasst nicht nur die Gesetzmäßigkeiten und Abwicklung von Gerichts- und Privatgutachten, Aufgabenschwerpunkte sind unter anderem die Prüfung von Gutachten, Vertragswesen, sowie die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung im Sachverständigenwesen. Gerade die Prüfung von Gutachten bzw. die Erstellung von Obergutachten für Gerichte, erfordert ein umfangreiches Wissen der Gesetzeslage um nicht Gefahr zu laufen, selber einer Prüfung ausgesetzt zu werden. Zum erreichen des Zertifikates sind sechs Prüfungen nötig, deren Inhalt höchsten Niveaus entsprechen. Für Öffentliche und Private Auftraggeber stellt diese Zertifizierung sicher, das der beauftragte Sachverständige nicht nur über ein außerordentliches Fachwissen, sondern auch über das rechtlich notwendige Wissen verfügt, sie vor Gericht entsprechend unterstützen zu können. F.K.