Das selbständige Beweisverfahren gibt Parteien im Baurecht die Möglichkeit, bestehende Tatsachenbeweise über einen bestimmten Zustand oder Mangel zu erfassen und zu sichern der später verdeckt werden könnte. Es dient der Feststellung bestehender Fakten, Verhinderung von Beweisverlusten, Hemmung von Verjährungsfristen, oder der Vermeidung eines Rechtstreites, auf dessen Basis eine außergerichtliche Einigung (z.B. Vergleich) erzielt werden kann. Kommt es zu keiner Einigung, sind die Beweise für ein späteres Gerichtsverfahren gesichert.